Die Musikerinnen hatten im Februar 2012 in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau ein sogenanntes Punk-Gebet auf dem Altar aufgeführt. Ausserdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten.
Mit der Verurteilung von drei Mitgliedern der Protest-Punkband Pussy Riot hat Russland die Menschenrechte der drei Frauen gleich mehrfach verletzt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag entschied (Beschwerdenummer 38004/12).
More news: Wettbewerb - EU verhängt 4,3-Milliarden-Euro-Strafe gegen GoogleDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland in zwei prominenten Fällen zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Russische Richter hätten außerdem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet. Ausserdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11'760 Euro Schadenersatz. Zudem sei es ihnen verboten, in den nächsten drei Jahren Sportveranstaltungen in Russland zu besuchen, urteilten die Richter russischen Medien zufolge.
Der Auftritt in der Moskauer Erlöserkathedrale machte die Aktivistinnen von "Pussy Riot" schlagartig berühmt - und zu russischen Staatsfeindinnen. Sie hätten aber nicht angemessen ermittelt, wer die Drahtzieher des Verbrechens waren. Russland muss den Aktivistinnen Entschädigung zahlen. Man habe dafür drei Monate Zeit, hieß es. Nur kurz zuvor waren einige Mitglieder der Gruppe selbst zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.
More news: Linda Marlen Runge: GZSZ-Aus! Schauspielerin verlässt die SoapBeim Prozess gegen die russische Aktivistengruppe Pussy Riot wurde gegen die Menschenrechte verstoßen. Zwei von ihnen wurden unterdessen bei anderen Auftritten festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Drei Frauen und ein männlicher Komplize wurden zu 15 Tagen Haft verurteilt, nachdem sie beim Finale der Fußball-WM zwischen Frankreich und Kroatien als Flitzer in Polizeiuniformen den Rasen gestürmt hatten.
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